PRESSE-MITTEILUNGN
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PRESSEMITTEILUNGEN
Justiz und Sport vereint für Fairness.
Mein Sohn Wiradech „Willi“ Kothny, zweifacher Olympia-Medaillengewinner, Doppelweltmeister, Europameister, Asienmeister, 8-facher Deutscher, 7-facher Thailändischer Meister, ARD Fairplay-Preisträger und Thailändischer Sportler des Jahres, setzt seine Karriere als Schiedsrichter fort.
Als Obmann wurde er zuletzt vom Thailändischen Fechtverband für die Paralympics in Paris nominiert.
Das ist Sport.
Und in der Politik?
Jörg Geibert, ehemaliger CDU-Innenminister des Freistaates Thüringen, ist heute Verfassungsrichter. Er sollte über eine von der CDU betriebene Eingabe in Sachen Landtag mitentscheiden.
Das Pikante: Sein Sohn Lennart Geibert gehört der CDU-Landtagsfraktion an. Ein fairer Richter hätte seine Befangenheit erklärt, in einem Verfahren mitzuwirken, in der sein Sohn Partei ist.
Sportler haben ein Gefühl für Fairness. Und Richter?
Politiker, das weiß man, missbrauchen den Sport für ihre Zwecke. Ich erinnere an Thomas de Maizière, der die unsägliche Aktion „Sport und Politik vereint gegen Rechtsextremismus“ ins Leben rief. Damit funktionierte er den Sportler zum Handlanger der Politik um. Seither ist es „Mode“ geworden, Mitglieder bestimmter Parteien von Sportämtern auszuschließen, oder politisch gefärbte Kapitänsbinden zu tragen, oder sich hinzuknien, um irgendwelche politischen „Zeichen“ zu setzen.
Sport hat einfache Regeln. Schiedsrichter wachen über deren Einhaltung.
Die Justiz hat festgeschriebene Gesetze.
Aber: Statt neutraler Schiedsrichter „wachen“ parteigebundene Politiker über deren Einhaltung – und missbrauchen sie zu ihren Gunsten. Nur der Wähler kann alle 4 Jahre Fehlverhalten sanktionieren. Ob das Gedächtnis so lange anhält?
Beide Seiten sollten sich daran erinnern, dass es in ihrer Branche nur darum geht, sich an die jeweiligen Vorgaben zu halten oder sich einen anderen Job zu suchen.
Aber dazu gehört Charakter.
Oberfeldwebel Alexander Bittner wurde zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten verurteilt. Sein Verbrechen: Er ist der Zwangsimpfung bei der Bundeswehr nicht nachgekommen.
Ich habe dem Oberfeldwebel einen Brief in die JVA geschickt. Ab morgen werde ich täglich einen Post ins Netz stellen und meine Solidarität mit Bittner zu bekunden. Dazu morgen mehr. Hier der Brief:
Erik Kothny 131/9, Moo 5, Soi 12, den 22. 09.2014
Naklua Rd, BanglamungChonburi 20150
Thailand
+66 851519163
Herrn Oberfeldwebel e.kothny@hotmail.com
Alexander Bittner
c/o JVA Aichach
86551 Aichach
Münchener Str. 33
Germany
Sehr geehrter Herr
Alexander BittnerMit Trauer habe ich von Ihrer Gefängnisstrafe wegen angeblicher Gehorsamsverweigerung gehört.
Ich bin Erik Kothny, pensionierter Major der psychologischen Kampfführung und nehme Anteil am Schicksal von Soldaten, die durch die „Duldungspflicht“ genötigt wurden, sich impfen zu lassen. Noch mehr beschäftigt mich das Schicksal derer, die den Gehorsam verweigerten und dann wie Verbrecher vor den Kadi gezerrt wurden.
Lassen Sie mich eines feststellen.
Nach dem II. Weltkrieg redeten sich viele Kriegsverbrecher damit heraus, Befehle nur „weitergegeben“ zu haben. Diesem Drücken vor der Verantwortung wurde im Soldatengesetz der Bundesrepublik Deutschland ein Riegel vorgeschoben. (SG § 11)
Dies ermöglicht es Untergebenen, den Gehorsam zu verweigern, wenn ein Befehl gegen die Menschenwürde verstößt, oder ein Verbrechen oder Vergehen beinhaltet.
Für Vorgesetzte ergibt sich daraus sogar eine Prüfungspflicht. Ein Vorgesetzter muss einen Befehl vor Ausführung prüfen, ob er verbindlich und rechtmäßig ist. Demnach darf ein Befehl nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde.
Dies ist bei der Corona - „Impfung“ der Fall, denn die Corona Gen-Therapie befand sich damals in einem Experimentierstadium, insbesondere, was die Langzeitzeitfolgen betrifft. Die Offenlegung der RKI-Akten bestätigt diese Interpretation.
Gemäß Nürnberger Codex und den nachfolgenden Vereinbarungen
- Genfer Ärztegelöbnis von 1948,
- der internationale Kodex medizinischer Ethik von 1949- Deklaration von Helsinki aus dem Jahr 1964
wird vor einer experimentellen Behandlung die Zustimmung des „Patienten“ vorausgesetzt.
Geschieht dies nicht, ist es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Vorgesetzte hätten diesen Befehl nicht weitergeben dürfen. Und die Empfänger der weitgehend unerforschten Gen-Therapie hatten alles Recht, diese Therapie zu verweigern. Die Duldungspflicht ist eine unzulässige Wortschöpfung.
Ich hatte deshalb am 17.02.2021 bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens (Anlage) beantragt gegen
- Verteidigungsministerinnen Annegret Kramp-Karrenbauer wegen Erteilung eines unrechtmäßigen Befehls zur Durchführung einer Zwangsimpfung und
- Christine Lambrecht, den rechtswidrigen Befehl zur Zwangsimpfung nicht aufgehoben zu haben, sowie
- die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Offiziere,Ärzte, Disziplinaranwälte und Richter, die den unrechtmäßigen Befehl zu
einer Zwangsimpfung erteilt, weitergeleitet, umgesetzt oder bestätigt haben.
Ohne Erfolg.
Es ist beschämend, dass vor allem Offiziere, auf der Offiziersschule sehr eindringlich auf die Bedeutung des SG § 11 hingewiesen werden und dann in der Praxis versagen und verbrecherische Befehle befolgen, wenn sie „von oben“ kommen.
Jeder Vorgesetzte ist für die Weitergabe von Befehlen persönlich verantwortlich. (Unbeschadet bleibt die Entscheidung, sich freiwillig impfen zu lassen.)
Ihnen, Herr Oberfeldwebel Bittner, gilt meine Hochachtung, standhaft geblieben zu sein.
Ich kann von Thailand aus nicht viel für Sie tun. Vor allem finanziell habe ich wenig Spielraum. Aber: Sollten Sie aus eigener Kraft einen Flug nach Thailand stemmen können, sind Sie in meinem Haus Gast mit freier Kost, Logis und Betreuung. Dies gilt für Ihre gesamte Familie.
Sie können diesen Brief veröffentlichen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Erik Kothny
Major i.R.
PS: Ich schreibe gerade ein Buch über Rechtsbeugungen der Münchner Justiz. Titel:
Gedichte
an Gerichte
und ein paar Verse fett und dick
an Staatsanwalt und Politik,
damit sie rund wird, die Geschichte.
Es wird in 1–2 Monaten verlegt. Ich möchte Ihnen davon ein Exemplar zukommen lassen und bitte um eine Adresse, wohin ich es schicken kann.