Anlage 52 Revision und Beschwerde - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
Besucherzaehler
Title
Direkt zum Seiteninhalt

Anlage 52 Revision und Beschwerde

Anlagen 46 - 60
Diese Seite ist vertraulich.
Die Veröffentlichung des Inhalts, auch auszugsweise, ohne Genehmigung von Erik Kothny,  ist untersagt und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Prolog zum Urteil des Landgerichts München vom 10.01.2020
Revision und Beschwerde gegen das Urteil Landgreicht München
Revision und / oder Beschwerde per E-Mail vorab
Baßler, Renate <Renate.Bassler@lg-m1.bayern.de>
Mo, 13.01.2020 15:50
·         Sie
Sehr geehrter Herr Kothny,
ich gebe Ihre Revisionsbegründung an die für die Aufnahme von Revisionen zuständige Rechtspflegerin weiter. Diese wird sich gegebenenfalls an Sie wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Baßler, VRinLG
Erik Kothny
Mo, 13.01.2020 17:33
·         Baßler, Renate
Danke Frau Baßler.
Die schriftliche Revision/Beschwerde ist per Einschreiben unterwegs.
Trecking Nr. RR 3433 6782 4 TH
Einlieferung 11.01.2020
Mit freundlichen Grüssen

Erik Kothny

Anmerkung:
Wegen der Zeitverschiebung von 6 Stunden zwischen Thailand und Deutschland scheint die Antwort von Renate Bassler vor dem Eingang der Revision /Beschwerde zu liegen
Ablehnung eines Pflichtverteidigers
Widerspruch auf Antwort Pflichtverteidiger OLG
Verwerfung der Revision durch Renate Baßler
vorsitzende Richterin am Landgericht München
Sofortige Beschwerde gegen Verwerfung eingelegt per
Einschreiben durch Zustellungsbeauftragte zur Fristwahrung
Einschreiben von Thailand aus

Anlage
Die sofortige Beschwerde wurde nicht beantwortet, stattdessen erhalte ich eine erneute Ablehnung der Revision
Mysteriöses
Schreiben.
Wegen
fehlendem
Az
nicht
zuzuordnen.
Antrag Generalstaatsanwalt
Revision formal zuzulassen,
aber inhaltlich abzulehnen
Beschluss Bayerisches Oberstes Landesgericht
Bei o.a. Urteil fehlt die Rechtsmittelbelehrung. Da ich nicht weiss welches Rechtsmittel vorgesehen ist, ergreife ich keine weiteren Massnahmen.
Typisch aber auch hier die Rechtsbeugung.
Das Oberste Bayerische Landesgericht, greift keines meiner Argumente auf und widerlegt es, sondern weist pauschal zurück, und erkennt darauf, dass es keine Rechtsfehler gegeben habe. (Satzbaukasten)
Und im Übrigen weist es mein Begehren mit der selben Begründung zurück, mit der es den Bescheid des Landgerichtes aufgehoben hat.
Und da das Ganze in Rechnung gestellt wird, ist unschwer zu erkennen, dass der ganze Vorgang nur dazu dient, mich finanziell auszutrocknen.
Revision
formal
zulassen
aber
inhaltlich
verwerfen
Beschluss
Bayerisches
Oberstes
Landesgericht
BOL
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
Zurück zum Seiteninhalt