B4 Krankenkasse - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
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B4 Krankenkasse

PROZESS > Personalien
Ich hatte mich im Vorfeld des Umzuges nach Thailand mit meinem Krankenkassen-Agenten in Koblenz Lutz Hufschmidt unterhalten, wie es denn weiterginge nach einem Unzug nach Thailand. Herr Hufschmidt sicherte mir zu, die Continentale könne den Vertrag auf Thailand ausweiten, allerdings würde der Beitrag um etwa 50 % angehoben.
So war bereits bei meinem Sohn Widerach einige Jahre zuvor auch verfahren worden. Deshalb machte ich mir auch keine Gedanken

Ich zog um, meldete meine neue Adresse und: bekam die Kündigung.

In einem Schreiben der Direktion bestätigte die Conti zwar die Aussage des Agenten als "grundsätzlich richtig", betonte aber, es handele sich dabei um eine  Kann-Bestimmung.
Seither sind meine Frau und ich ohne Versicherungsschutz. Eine neue Versicherung kann in Thailand ist wegen der Herzkrankheit meiner Frau und wegen meines des hohen Alters nicht abgeschlossen werden.

Beide, meine Frau und ich, können bei Auftreten einer langwierigen Kranklheit (Herz, Diabetes, Schlaganfall, etc.) nicht für die Krankenkosten aufkommen.
Meine Frau als Thailänderin erhielte eine staatliche Minimalversorung, aber mir bliebe dann nur, mich wie ein Hund in eine Ecke des Hauses zu verkriechen und zu verrecken.
Nur kurze Krankheiten könnte ich durch meine Beihilfe abfedern

So geht man in Deutschland mit seinen Bürgern um.
Mehr will ich dazu gar nicht sagen und keine Vergleiche zu irgendwelchen anderen Leuten ziehen.
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
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