Anlage 62 Schreiben an die Münchner Staatsanwaltschaft - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
Besucherzaehler
Title
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Anlage 62 Schreiben an die Münchner Staatsanwaltschaft

Anlagen 46 - 60
Achtung. Die Dokumente auf dieser homepage dienen dazu, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überprüfen. Namen daraus dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung von Domumenten sind Namen zu anonymisieren.
Brief an Staatsanwalt, über Weigerung Strafe in Höhe von 900,-- EUR zu bezahlen
Erik Kothny                                         131/9, Moo 5, Soi 12, den 01.06.2021
                                                                   Naklua Road, Banglamung
                                                                   Chonburi 20150
                                                                   +66 851519163
                                                                   e.kothny@hotmail.com
                                                                   www.staatsanwalt-vs-kothny.de
An.
Staatsanwaltschaft München I               Info:  Präsidentin Amtsgericht München
Linprunnstr. 25                                              Präsidentin Landgericht München
80335 München                                             Presseverteiler
 
Vorgang:               1. Schreiben der Nr.: R110 und K111 der StA M I.
                            2. Mein Schreiben vom 30.10.2020
 3. Mein Schreiben vom 08.12.2020
 
Rechnungs-Nr.:       839905142934
 
Hoch verehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,
Liebe Eunuchen
Geschätzte 58 andere Geschlechter 1),
Hi den Nrn. R110 und K111 (w./m./d.) der Münchner Staatsanwaltschaft,
Gegrüßet auch die unterschriftsersetzende und beglaubigende
elektronische Datenverarbeitung,
Hallo an die Unterschrifts-selbstbeglaubigenden Mitarbeiter der Justiz.
  
Ein Satz vorweg:
-      Was in dieser Anrede und im weiteren Schreiben zynisch klingen mag, ist nicht von mir erfunden, sondern umgesetzt, was wissenschaftliche Ausarbeitungen von Universitäten einer kranken Gesellschaft vorgeben 1) wenn auch in der Praxis fern jeder Realität.
-      Der folgende Schriftsatz versteht sich leichter, wenn man ihn auf meiner Internet-Seite http://www.staatsanwalt-vs-kothny.de/anlage-62-schreiben-an-die-muenchner-staatsanwaltschaft.php liest. Dort wird unmittelbar per Link auf die zutreffenden Quellen verwiesen.2)
-      Da ich des Genderns nicht mächtig bin, setzen sie bitte nach Bedarf folgende Zeichen ********************************************************
 
***************************************************************
hinter maskulinen Begriffen ein, die beide Geschlechter einbeziehen und ergänzen sie sie durch „in“ oder „innen“. Dies scheint in meinem Fall ja besonders angebracht zu sein, weil gegen mich die geballte Frauenpower der Münchner Justiz im Verhältnis 8:1 aufgeboten wurde:  
1 Staatsanwältin Amtsgericht,
1 Staatsanwältin Landgericht,
1 Richterin Amtsgericht,
1 Richterin Landgericht,
1 Präsidentin Amtsgericht,
1 Präsidentin Landgericht.
1 Gerichtsschreiberin Amtsgericht,
1 Gerichtsschreiberin Landgericht.
 
1.   Meine Weigerung:
 
a.    Wie ich der Nr. 110 (m./w./d.) der Münchner Staatsanwaltschaft in meinen Schreiben vom  30.10.2020 und 8.12.2020 bereits mitgeteilt habe, weigere ich mich, die vom Amtsgericht verhängte und vom Landgericht München bestätigte Strafe in Höhe von 30 Tagessätzen á 30,-- Euro zu bezahlen.
  
b.    Die Gerichtskosten habe ich gestern unter Vorbehalt in 9 Raten beglichen. Unter Vorbehalt deshalb, weil ich einer - nicht durch mich kontrollierbaren - Pfändung entgehen wollte.
Damit ist keine Anerkennung der Gerichtskosten verbunden.
 
2.   Begründung der Weigerung:

a.    Die Feststellung meiner Personalien durch zwei Gerichte enthält so viele Fehler, dass berechtigte Zweifel an meiner Identität bestehen.
o   Das Amtsgericht weist der verurteilten Person mit meinem Namen, die thailändische Staatsangehörigkeit zu. 3) Ich, Erik H. Kothny geb. am 10.04.1940 in Troppau / Deutsches Reich / ab 1945 Tschechoslowakische Sozialistische Republik, habe hingegen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.
o   Bei Feststellung der Vermögensverhältnisse stellt das Amtsgericht fest, dass „die Krankenversicherung gekündigt wurde“ 3) Es erwähnt nicht, dass die Continentale – trotz gegenteiliger mündlicher Zusicherung - die Versicherung gekündigt hat, nachdem ich meinen Wohnsitz auf der Flucht vor der staatlich finanzierten Terrorgruppe „Antifa“ endgültig nach Thailand verlegt habe. (hier)
o   Das Landgericht kann sich nicht entscheiden, ob der Name des Verurteilten Eric oder Erik geschrieben wird.4) (letztes Dokument)
Zweifel an der richtigen Zuordnung der verurteilten Person sind nicht auszuschließen.
o   Das Landgericht gibt an, dass ich in Troppau / Deutschland geboren bin, lässt aber die verurteilte Person mit meinem Namen, dort bis zum Eintritt in die Bundewehr aufwachsen.5) Ich, Erik Kothny bin in Troppau / Deutsches Reich geboren und nach der Vertreibung 1945 durch die rote Armee in Österreich und Norwegen aufgewachsen.
o   Zwar erkennt das Landgericht die besondere Belastung durch einen Motorradunfall an, behauptet aber, die verurteilte Person hätte die Versicherung gekündigt.5) Dabei kann es sich nicht um mich handeln, denn ich habe zu keinem Zeitpunkt die Versicherung gekündigt. Diese Behauptung der Kündigung durch mich, lässt aber den unausgesprochenen Schluss zu, ich sei selbst schuld an den hohen Kosten des Unfalls. Somit eine höhere Strafe gerechtfertigt.
o   Was meinen Gesundheitszustand betrifft, lehnt die Richterin des Landgerichtes mein Angebot, das kurz vor Verhandlung ausgestellte ärztliche Untersuchungsergebnis zu den Akten zu nehmen, ab und stellt mit richterlichem Röntgenblick fest: „Der Angeklagte hat – von altersbedingten Einschränkungen – keine Probleme.“5)
 
Insgesamt bleibt festzustellen, dass es zwei Richtern nicht möglich ist, den simplen Sachverhalt einer Personalfeststellung richtig zu ermitteln. Wenn aber schon dieses nicht gelingt, um wieviel wahrscheinlicher ist es, dass bei der wesentlich komplizierteren Tatermittlung und Urteilsfindung mindestens ebenso geschlampt wurde.
  
b.   Juristische Fehlentscheidungen vor, während und nach den Prozessen
o   Zu Anfang der Ermittlungen steht eine Hausdurchsuchung mit einem Beschluss, der nicht unterschrieben, sondern nur durch einen Haken einer nicht identifizierbaren Person „beglaubigt“ ist.6) Dies stellt die Aushebelung der grundgesetzlich garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung dar und lässt den Schluss zu, dass das ganze Verfahren von Anfang an rechtswidrig ist. Ein bloßer Haken stellt keine Unterschrift dar:
Der BGH hat die Bedingungen, die an eine Unterschrift zu stellen sind, wie folgt zusammengefasst: „Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt.“
o   Die Amtsrichterin weigert sich, ihren Dienstausweis oder ihre Bestallung zu zeigen.7) ( "Ich leiste Widerstand" PDF-Datei, Seite 86) Überhaupt, in dem gesamten Verfahren bleiben die Identitäten von Staatsanwälten und Richtern im Verborgenen. Es findet sich nicht eine einzige Unterschrift eines Staatsanwaltes oder Richters. Diese Methode, wird zur Perfektion betrieben, indem ein Rechtspfleger seine eigene Unterschrift urkundlich beglaubigt. 8) Zusätzlich lässt er die Unterschrift „maschinell“ beglaubigen. 8)                   
o   Die Amtsrichterin lässt einen aus Bangkok angereisten Zeugen nicht zu, obwohl in der Ladung ausdrücklich die Benennung weiterer Zeugen  zugesichert ist und dieser Zeuge v o r  der Verhandlung schriftlich benannt wurde.9a) 9b) 9c)
o   Die Amtsrichterin verdreht bei meinem Plädoyer die Augen10) ("Ich leiste Widerstand" PDF-Datei Seite 71) und gibt damit mir und dem Publikum deutlich zu verstehen, dass sie kein Interesse hat, meine Beweggründe zu meinem Post als Antwort auf den verharmlosend - dümmlichen FB-Eintrag des Rektors der TU Dresden zur Kenntnis zu nehmen. Jedenfalls finden meine Ausführungen keinen Niederschlag in der Urteilsbegründung.
o   Obwohl ich zum Zeitpunkt des Postings zwei Bücher mit islamischen Hintergrund geschrieben hatte, behauptet die Richterin des Landgerichtes ich „hätte mir überhaupt keine Gedanken gemacht“. 11) Ziffer IV, Seite 10. Absatz 2
Vermutlich war auch sie, wie schon die Amtsrichterin  bei meinem Plädoyer in Gedanken wo anders. Jedenfalls findet sich in der Urteilsbegründung kein Wort aus meinen halbstündigen Ausführungen.
o   Der Gipfel – und auch erst nach der mündlichen Verhandlung in die Urteilsbegründung eingefügt – ist die Unterstellung, mein Posting ( www.kothny-buecher.de Satire 2016 ) sei mit Pornographie gleichzusetzen.12)Ziffer V, Seite 11. Absatz 1 Mein Hinweis, dass Gewaltdarstellung in Tausenden von Kirchen durch das Abbild eines Gekreuzigten gehört, wird in der Urteilsbegründung ausgeklammert.
o     Nicht im Urteil enthalten, weil erst später entschieden, sollte ein Blick über die Grenzen nach Frankreich die Einseitigkeit deutscher Rechtsprechung aufzeigen. Etwa zum selben Zeitpunkt, wie mein FB-Eintrag, postete Marine Le Pen ähnliche Bilder in den sozialen Medien, um die Gefahr durch islamistische Dschihadisten aufzuzeigen. Le Penn wurde im Mai dieses Jahres freigesprochen.13) Dass hier nicht zwischen französischer und deutscher Rechtsprechung unterschieden werden darf, ist der Tatsache geschuldet, dass sich der Rektor der TU Dresden ja gegen PEGIDA outete – also einer Organisation, die Patrioten Europas gegen die Islamisierung des Abendlandes (also nicht bloß Deutschland) mobilisiert.
o     Wie berechtigt meine Warnung vor dem militanten Islam war, ist an den Opfern religiöser islamischer Gewalt inzwischen offenkundig. Es dauerte kein Jahr, als der französischer katholischer Priester Jacques Hamel am 26.06.2016 in Saint-Étienne-du-Rouvray geschächtet wurde, während er in seiner Kirche die Messe feierte. Ihm wurde von Islamisten der Hals durchgeschnitten, obwohl er für den interreligiösen Dialog zwischen Muslimen und Christen eintrat. 14)
o     Auch dem französischen Lehrer Samuel Paty wurde am 16.10.2020 wegen Mohammed- Karikaturen von einem militanten muslimischen Jugendlichen der Hals durchschnitten. 15)
o   Eine Aufstellung von Journalistenwatch zeigt die gesamte Dimension importierter islamistischer Gewalt. (Anlage) Doch anstatt die Verharmlosung dieser Gewalt unter Strafe zu stellen (was ja laut Gesetz möglich ist), werden die gejagt, die auf die möglichen Folgen der unkontrollierten Grenzöffnung aufmerksam machen und die Meinungsfreiheit bestraft.
o     Und wer heute einen Blick in die Statistiken des Bundeskriminalamtes wirft, erfährt, dass seit der unkontrollierten Grenzöffnung 2015 die Kriminalitätsrate muslimischer Einwanderer gestiegen ist. Sogar die Tagesschau fasst die Auswertungen der links-orientierten „Faktenfinder“ unter der Überschrift zusammen: „Kein Bürgerkrieg, aber Probleme.“ 16)
 
Was hier im europäischen Vergleich mit mir veranstaltet wurde, kann man nur als den Versuch bezeichnen, mich politisch zu kriminalisieren. Nicht umsonst wurde ja auch das Dezernat 11 – politisch motivierte Kriminalität (rechts) – mit den Ermittlungen gegen mich beauftragt und der Durchsuchungsbeschluss mit dem Hinweis „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ begründet.17)  Die Nazi-Schublade zieht immer.
  
c.    Vorgehen der Staatsanwaltschaft
 
Es gehört zu den Eigenschaften eines Offiziers, für seine Taten die Verantwortung zu übernehmen. Deshalb habe ich mein Posting ohne Umschweife eingestanden und habe mit der Polizei bei den Ermittlungen kooperiert. Der verantwortliche POK betonte in beiden Gerichten meine Kooperation  - einmal sogar „äußerst kooperativ“. (Urteil LG Seite 9)
 
Auch gegenüber der Staatsanwaltschaft zeigte ich mich kooperativ. Umso schwerwiegender erwies sich das Verhalten der Münchner Staatsanwaltschaft. Es spiegelt exakt die Aussage von Horst Seehofer in der Passauer Neuen Presse wider: „Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung. Es ist eine Herrschaft des Unrechts." 18)
  
Ein derartiges Vorgehen gegen mich, kannte ich bisher nur aus dem kriminellen Milieu und lässt den Schluss zu, dass sich die „Herrschaft des Unrechts“, inzwischen zu einem „System des Unrechts“ in das gesamte deutsche Rechtssystem verästelt hat.
  
o     Beispiel:
Die unwahre aber urkundlich beglaubigte Aussage des Münchner Staatsanwaltes Florian W. auf seinem Arbeitsblatt, er kenne meinen Aufenthaltsort nicht, habe ich durch etwa 10 Beweismittel als Falschaussage widerlegt und Anzeige erstattet. Obwohl sich alle 10 Beweismittel sogar in der Gerichtsakte befinden, wertete der Oberstaatsanwalt die Dokumente als „bloße Vermutung, die er nicht rechtfertigten, jemanden eine Tat zur Last zu legen.“ Zwei Rechtsbeugungen in einem Vorgang, verstärkt durch weitere Rechtsbeugungen des Generalstaatsanwalts, und des bayerischen Justizministers, die meine Anzeigen mit Hilfe von Textmodulen aus den juristischen Satzbaukasten unterdrückten. 19a) 19b) 19c)
  
Durch diese rechtsbeugenden Maßnahmen wurde sogar mein Ansehen bei der Deutschen Botschaft in Bangkok schwer beschädigt, da diese bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses im Fahndungscomputer meinen Namen fand, mit dem Zusatz „Gewaltdarstellung.“

Auf weitere kriminelle Vorgehen, wie die Erschleichung einer als Empfangsbestätigung getarnten Vollmacht unter ein undatiertes Schriftstück, will ich hier weiter gar nicht eingehen.
 
d.   Bundesverfassungsgericht hebelt Grundgesetz aus.
 
Der Spannungsbogen des Unrechts endet schließlich mit der Weigerung des Bundesverfassungsgerichtet, meine Verfassungsbeschwerde gegen die, wegen einer fehlenden rechtsgültigen Unterschrift, illegale Hausdurchsuchung wegen Überlastung des Gerichts anzunehmen.20)
 
e.   EuGH
Die Klage vor dem EuGH wurde am 28.Aptil 2021 wegen „Nicht-Zuständigkeit“ von der Kanzlei verworfen.21)
 
f.     Außergerichtliche Eingaben.
Auch die Eingaben an den Bürgerbeauftragten und die im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien, blieben ohne Erfolg.  
 
g.   Weigerung der Zahlung
  
Obige Ausführungen in meinem konkreten Fall unterstreichen die Wertung der ehemaligen Verfassungsrechtler Udo Di Fabio,  Paul Kirchhof, Hans-Jürgen Papier und andere, dass es die Regierung ist, die mit dem Grundgesetz auf „Kriegsfuß“ steht und damit die Basis für die Rechtsbeugungen der untergeordneten Stellen geschaffen.
  
Weitere Vorfälle, wie die des Richters Dr. Manfred Kölsch der sein Bundesverdienstkreuz zurückgab, machen die Abkehr des Rechts zum Unrechts sichtbar. Manfred Kölsch begründet: „unverhältnismäßige Maßnahmen der Exekutive“ sowie der „unzulängliche Kontrolle der Exekutive durch die Rechtssprechung“. Damit bestätigt er, dass der Staat selbst den Boden des Rechts verlassen hat. 22)
  
Artikel 20 der GG sagt aus, dass die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Dies ist in meinem ganz konkreten Fall nicht geschehen. Und weiter:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
  
Da sich in meinem Fall die Rechtsprechung nicht an Gesetz und Recht gehalten hat, weitere Rechtswege geblockt und andere Abhilfe nicht möglich war, und auch Horst Seehofer erklärte, „Wir leben in einer Herrschaft des Unrechts“ nehme ich gem. Ziffer 4 GG Artikel 20 das Recht auf Widerstand in Anspruch.
 
Zur Klarstellung: In meinem Buch „Ich leiste Widerstand“ habe ich den Rahmen meines Widerstandes abgesteckt:
  
Mein Widerstand ist gewaltlos
 Meine Waffe das Wort
 Mein Wille ungebrochen
   
Ich erkenne daher in einem ersten Schritt meines Widerstandes gegen die Justiz weder das Urteil des Amtsgerichtes noch das des Landgerichtes an und weigere mich, die Strafe in Höhe von 30,-- Euro á 30 Tagessätzen zu bezahlen.
 
In einem zweiten Schritt erkenne ich nur noch Schreiben der Justiz an, die persönlich von einem Richter oder Staatsanwalt unterschrieben sind. Schreiben von Nummern oder beurkundete Schriftstücke nehme ich nicht mehr zur Kenntnis.
 
Hochachtungsvoll
  
gez.
Erik Kothny
 
PS.:
1. Soeben erreicht mich die Meldung, dass es seit der unkontrollierten Grenzöffnung mehr als 3.000 islamistische Terrorverfahren gegeben hat. 23)
2. Ich habe das Kuvert noch einmal aufgerissen, weil mir von einem deutsch-libanesischen Filmemachen und ehemaligen SWR-Kollegen Imad Karim ein Video zugeschickt wurde, in dem fundamentale Islamisten fordern: „Allah stütze unseren kämpfenden Brüder, ihre Hälse zu trennen.“ 24)
Dieses Video stammt etwa aus der Zeit meines Postings und sei meinen Richtern vor dem Schlafengehen empfohlen. Dauert nur 30 Sekunden.
  
Quellen:
1)   https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/geschlechter-liste-alle-verschiedenen-geschlechter-und-gender-arten-bei-facebook-13135140.html
2)   www.stattsanwalt-vs-kothny.de
3)   Urteilsbegründung vom 25.07.2019 Seite 2 I Gründe.
4)   Beschluss vom 22.11.2019 Zeile 1. / Seite 5 II. Absatz 1
5)   Urteil Landgericht vom 23.10.2019 Seite 5 II
6)   Hausdurchsuchung vom 18. 08. 2017
7)   www.kothny-buecher.de „Ich leiste Widerstand“ PDF-Datei Seite 86.
8)   Landgericht München, Az.: 18 Ns 112 Js 157749/18 vom 18. 10. 2019
9)   Ladung vom 27.05.2019 Seite 2, Absatz 5 und Benennung eines Zeugen vom 17.06.2019
10) www.kothny-buecher.de „Ich leiste Widerstand“ PDF-Datei Seite 71
11) Urteil Landgericht vom 23.10.2019 Ziffer IV, Seite 10. Absatz 2
12) Urteil Landgericht vom 23.10.2019 Ziffer V, Seite 11. Absatz 1
13) https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-05/frankreich-marie-le-pen-    freispruch-is-schockfotos-prozess-rechtspopulistin
14) https://en.wikipedia.org/wiki/Jacques_Hamel
15) https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_an_Samuel_Paty
16) https://www.tagesschau.de/faktenfinder/fluechtlinge-kriminalitaet-105.html
17) Beschluss Hausdurchsuchung vom 18. August Überschrift.
18) https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Seehofer-unterstellt-Merkel- Herrschaft-des-Unrechts-1958889.html
19) StA München Az. 120 Js 211468 / 19 vom 21.11.2019 ff
20) Bundesverfassungsgericht AZ.: 2BVR 82/21, ohne Datum, ohne Unterschrift.
21) EuGh Kanzlei, 28.April 2021 ohne AZ.
22) https://www.berliner-zeitung.de/news/wegen-corona-massnahmen-ehemaliger-richter-gibt-bundesverdienstkreuz-zurueck-li.157801
23) https://www.journalistenwatch.com/2021/05/29/ueber3000-terrorverfahren-grenzoeffnungen2015/
24) https://vimeo.com/171574209

Anlage:
  
52 Anschläge seit Grenzöffnung und  1,5 Millionen Straftaten
  
https://www.journalistenwatch.com/2020/11/06/traurige-liste-alle52/
https://www.journalistenwatch.com/2021/05/23/bka-lagebild-ueber1/
  
2015

07. – 09. Januar 2015. Paris, Frankreich: Angriff auf das französische Satiremagazin Charlie Hebdo und anschließende Flucht der Täter. 17 Tote, 22 Verletzte.
03. Februar 2015. Nizza, Frankreich: Drei Soldaten, die ein jüdisches Gemeindehaus bewachen, werden mit einem Messer angegriffen. Alle werden verletzt.
14. – 15. Februar 2015. Kopenhagen, Dänemark: Auf einer Veranstaltung mit dem Künstler Lars Vilks fallen Schüsse. Vilks zeichnete u. a. Mohammed-Karikaturen. Der Täter erschießt danach einen jüdischen Mann vor einer Synagoge. Zwei Tote, sechs Verletzte.
26. Juni 2015. Saint-Quentin-Fallavier, Frankreich: Ein Mann wird enthauptet, sein Kopf aufgespießt.
21. August 2015. Oignies, Frankreich: Ein Terrorist bedroht Menschen in einem Zug mit einem Sturmgewehr. Zwei amerikanische Soldaten können ihn überwältigen. Ein Verletzter.
 Anlass für den Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo: das Zeigen von Mohammed-Karikaturen.
17. September 2015. Berlin. Deutschland: Eine Polizistin wird niedergestochen.
13. – 14. November 2015. Paris, Frankreich: Mehrere Attentäter greifen Restaurants und Bars in der Pariser Innenstadt an. In der Konzerthalle „Bataclan“ wird eine Bombe gezündet. Etwa 100 Geiseln werden genommen, von denen 89 sterben. 130 Tote und 683 Verletzte.
 
2016
 
07. Januar 2016. Paris, Frankreich: Ein Asylbewerber greift am Jahrestag des Attentates auf Charlie Hebdo mit einem Messer eine Polizeistation an. Ein Verletzter.
11. Januar 2016. Marseille, Frankreich: Ein 15-Jähriger versucht, einen Lehrer einer jüdischen Schule zu enthaupten. Der Lehrer überlebt verletzt.
26. Februar 2016. Hannover, Deutschland: Eine 15-jährige IS-Sympathisantin sticht einer Polizistin von hinten in den Nacken. Die Polizistin überlebt.
Der Anschlag im Pariser Bataclan schockte die Welt. Screenshot Twitter
22. März 2016. Brüssel, Belgien: Selbstmordattentäter sprengen sich in einer U-Bahnstation und am Brüsseler Flughafen in die Luft. 32 Tote, 340 Verletzte.
13. Juni 2016. Magnanville, Frankreich: Ein Islamist überfällt einen Polizisten in dessen Haus. Der Polizist und seine Frau werden getötet.
14. Juli 2016. Nizza, Frankreich: Ein Tunesier rast am französischen Nationalfeiertag mit einem LKW durch eine Menschenmenge. 86 Tote, 458 Verletzte.
18. Juli 2016. Würzburg, Deutschland: Ein 17-jähriger Asylbewerber greift in einem Zug Passagiere mit Axt und Messer an. 5 Verletzte.
24. Juli 2016. Ansbach, Deutschland: Ein syrischer Flüchtling zündet einen Selbstmordsprengsatz vor einer Weinstube. 15 Verletzte.
26. Juli 2016. Saint-Étienne-du-Rouvray, Frankreich: Zwei Männer überfallen eine Kirche und köpfen einen 85-jährigen Priester während der Messe. Ein Toter, ein Verletzter.
06. August 2016. Charleroi, Belgien: Zwei Polizisten werden von einem Algerier mit einer Machete verletzt.
17. August 2016. Moskau, Russland: Zwei Tschetschenen stürmen eine Polizeistation. Ein Toter, ein Verletzter.
05. Oktober 2016. Brüssel, Belgien: Drei Polizisten werden mit einer Machete angegriffen. Zwei werden verletzt.
19. Dezember 2016. Berlin, Deutschland: Der Tunesier Anis Amri rast mit einem gestohlenen LKW in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. 12 Tote, 56 Verletzte.

2017
 
22. März 2017. London, UK: Ein Islamist fährt mit einem Auto in Fußgänger auf der Brücke von Westminster. Danach ersticht er einen Polizisten. Fünf Tote, 40 Verletzte.
03. April 2017. Sankt Petersburg, Russland: Ein Selbstmordattentäter sprengt sich in der Petersburger Metro in die Luft. 15 Tote, 64 Verletzte.
07. April 2017. Stockholm, Schweden: Ein Terrorist und IS-Sympathisant fährt einen LKW durch eine Fußgängerzone. Fünf Tote, 14 Verletzte.
20. April 2017. Paris, Frankreich: Drei Polizisten und ein Unbeteiligter werden auf offener Straße mit einem Sturmgewehr angeschossen. Ein Toter, Drei Verletzte.
22. Mai 2017. Manchester, UK: Nach einem Konzert der Sängerin Ariana Grande sprengt sich ein Selbstmordattentäter im Foyer der Manchester Arena in die Luft. 22 Tote, ca. 800 Verletzte.
03. Juni 2017. London, UK: Drei Attentäter überfahren auf der London Bridge gezielt Menschen mit einem Kleintransporter. Danach greifen sie Passanten mit Messern an. Acht Tote, 48 Verletzte.
06. Juni 2017. Paris, Frankreich: Vor der Kathedrale Notre Dame wird ein Polizist mit einem Hammer angegriffen. Ein Verletzter.
19. Juni 2017. Paris, Frankreich: Ein Terrorist rammt ein Polizeifahrzeug auf der Champs-Élysées. Bevor er seine Waffen und seinen Sprengstoff einsetzten kann, wird er erschossen.
20. Juni 2017. Brüssel, Belgien: Ein Angreifer zündet im Brüsseler Hauptbahnhof einen Sprengsatz und wird danach erschossen.
28. Juli 2017. Hamburg, Deutschland: Ein abgelehnter palästinensischer Asylbewerber sticht sieben Leute nieder. Ein Toter, sechs Verletzte.
Auch beim Anschlag an der London Bridge wurde ein Transporter für den Terror benutzt. Screenshot Facebook
17. – 18. August 2017. Barcelona, Spanien: Zwei Attentäter fahren mit einem Kleintransporter durch eine belebte Fußgängerzone. Danach erstechen sie einen Passanten. Am nächsten Tag wird in der Stadt Cambrils eine ähnliche Attacke verübt. 16 Tote, 152 Verletzte.
18. August 2017. Turku, Finnland: IS-Sympathisant sticht zehn Menschen nieder. Zwei Tote, Acht Verletzte.
25. August 2017. Brüssel, Belgien: Ein Somalier greift zwei Soldaten mit einer Machete an. Ein Verletzter.
15. September 2017. London, UK: Ein irakischer Flüchtling zündet einen Sprengsatz in der Londoner U-Bahn. 30 Verletzte.
01. Oktober 2017. Marseille, Frankreich: Ein illegaler Einwanderer aus Tunesien ersticht zwei junge Frauen.
 
2018
 
23. März 2018. Carcassone und Trèbes, Frankreich: Ein IS-Sympathisant aus Marokko stielt ein Auto, tötet den Fahrer und nimmt danach Geiseln in einem Supermarkt. Vier Tote, 15 Verletzte.
05. Mai 2018. Den Haag, Niederlande: Ein 31-Jähriger sticht drei Menschen in der Nähe eines Bahnhofes nieder.
12. Mai 2018. Paris, Frankreich: Ein seit zwei Jahren beobachteter Islamist greift Menschen auf der Straße mit einem Messer an. Ein Toter, vier Verletzte.
29. Mai 2018. Lüttich, Belgien: Ein Konvertit ersticht zwei Polizistinnen, klaut ihre Waffen und schießt danach auf Passanten. Drei Tote, vier Verletzte.
31. August 2018. Amsterdam, Niederlande: Ein afghanischer Asylbewerber sticht zwei Amerikaner am Amsterdamer Hauptbahnhof nieder. Beide überleben verletzt.
11. Dezember 2018. Straßburg, Frankreich: Ein Weihnachtsmarkt wird von einem Terroristen angegriffen, der mit Schusswaffe und Messer bewaffnet ist. Fünf Tote, elf Verletzte.
31. Dezember 2018. Manchester, UK: Ein Somalier attackiert Menschen mit einem Messer in einem Bahnhof. Drei Verletzte.
18. März 2019. Utrecht, Niederlande: In einer Straßenbahn schießt ein Islamist um sich. Vier Tote, zwei Verletzte.
 
2019
 
24. Mai 2019. Lyon, Frankreich: In einer Fußgängerzone detoniert ein Sprengsatz. 13 Verletzte.
17. September 2019. Mailand, Italien: Ein jemenitischer Einwanderer sticht einem Soldaten von hinten mit einem Messer in den Nacken. Der Soldat überlebt.
03. Oktober 2019. Paris, Frankreich: Ein islamistischer Konvertit und Mitarbeiter der Polizei greift mit einem Messer sechs seiner Kollegen an. Vier Tote, zwei Verletzte.
29. November 2019. London, UK: Ein bereits verurteilter Terrorist greift auf der London Bridge Passanten mit einem Messer an. Zwei Tote, drei Verletzte.

2020
 
25. September 2020. Paris, Frankreich: Vor dem ehemaligen Redaktionsgebäude von Charlie Hebdo werden zwei Menschen niedergestochen. Zwei Verletzte.
04. Oktober 2020. Dresden, Deutschland: Ein Syrer attackiert zwei schwule Männer mit einem Messer. Zuvor war er bereits wegen Terrorverdacht festgenommen, aber wieder freigelassen worden. Ein Toter.
16. Oktober 2020. Paris, Frankreich: Der Lehrer Samuel Paty wird von einem 18-Jährigen mit tschetschenischer Herkunft geköpft, weil er im Unterricht Mohammed-Karikaturen zeigte.
29. Oktober 2020. Nizza, Frankreich: In der Basilika Notre-Dame de Nice greift ein Terrorist Besucher mit einem Messer an. Er tötet drei Menschen, ein Opfer versucht er zu köpfen.
02. November 2020. Wien, Österreich: Ein IS-Sympathisant schießt in der Innenstadt um sich. Vier Tote, 22 teils schwer Verletzte.
 
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
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